Allgemeine Informationen
Abrechnung
Tierärztliche Kosten sind festgelegt in einer Gebührenordnung (GOT). Es handelt sich dabei um ein Bundesgesetz, welches für jedermann frei zugänglich ist. Hier sind alle Leistungen nebst Preisen einzeln aufgelistet. Die GOT staffelt sich in den „ein, zwei und dreifachen Satz“. Ein Unter- und Überschreiten ist nicht erlaubt. Im Notdienst gilt ein erhöhter Satz. Nachts und am Wochenende fällt eine zusätzliche Notdienstgebühr von 59,50 Euro an.
